Leistungen der Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflchtversicherung sollte für jede Person zur Grundversorgung gehören, wenn diese nicht mehr bei den Eltern, oder einer anderen Person versichert ist. Gesetzlich ist die Privathaftpflicht nicht vorgeschrieben, sollte jedoch abgeschlossen werden, damit der Versicherte aufgrund von Schadenersatzansprüchen nicht in ein finanzielles Fiasko gerät.
Jede Person, die einer anderen einen Schaden zufügt, ist laut §823 BGB zu einem Schadenersatz verpflichtet, und haftet unbegrenzt mit seinem vorhandenen Vermögen, sowie allen zukünftigen Einkünften.
In die Schadenersatzpflicht ist dabei nicht nur der Vorsatz eingeschlossen, sondern ebenfalls ein Schaden der nicht beabsichtigt war, und trotz größter Vorsicht eingetreten ist.
Die Privathaftpflichtversicherungen erbringen dem Versicherungsnehmer gute Leistungen, indem die Gesellschaften eine Entschädigung zahlen, wenn der Versicherte aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen zu einem Schadenersatz verpflichtet ist.
Bei unbegründeten Schadenersatzansprüchen durch Dritte übernimmt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Forderungen. In diesem Bereich übernimmt die Privathaftpflicht somit einen passiven Rechtsschutz, und ergänzt eine Rechtsschutzversicherung.
Die Versicherungsgesellschaften übernehmen auf eigene Kosten eine Überprüfung, ob der Versicherte überhaupt verpflichtet ist einen Schadenersatz zu zahlen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die gestellten Forderungen unberechtigt sind, dann wird die Versicherungsgesellschaft die unberechtigten Ansprüche abweisen, notfalls mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Im diesem Falle trägt die Privathaftpflicht alle anfallenden Prozesskosten, und führt die Gerichtsverhandlung im Namen des Versicherungsnehmers.
Die private Haftpflichtversicherung kann durch bestimmte Leistungseinschlüsse den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers angepasst werden, wie zum Beispiel den Einschluss von Schlüsselschäden. Ebenfalls besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine Versicherungsleistung für Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Glasbruchschäden, Fahrraddiebstahl oder eine Versicherung für Glaskeramikkochflächen mit einzuschließen. Diese Absicherungen kann der Versicherungsnehmer ebenfalls gesondert über die Hausratversicherung mit abschließen, denn im Bereich der Privathaftpflicht ist die Absicherung in der Regel sehr teuer.